Die Ernährungstherapie-, Beratungs- und Serviceleitungen entsprechen einem Dienstleistungsvertrag. Dieser ist nicht dem Erfolg geschuldet.
Frau Diplom-Oecotrophologin Kirsten Brüning berät ihre Kunden nach dem jeweils aktuellen ernährungsmedizinischen Standard.
Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht das individuelle gesundheitliche Wohl des Klienten.
Frau Diplom-Oecotrophologin Kirsten Brüning unterliegt der Schweigepflicht.
Der Kunde macht vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinen medizinisch relevanten Daten.
Der Kunde verpflichtet sich die vereinbarten Termine wahrzunehmen. Für nicht in Anspruch genommene Termine, die nicht rechtzeitig, das heißt nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden (MO bis FR 8.00 – 18.00 Uhr; telefonisch, per E-Mail oder SMS), werden Ausfallkosten in Höhe einer Beratungsstunde (45 Minuten = € 80,00 netto + € 15,20 = € 95,20 brutto) fällig, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Einzige Ausnahme sind akute Erkrankungen, welche auch noch am Morgen des Beratungstermins angezeigt werden können.
Der Klient zahlt das Honorar für die Ernährungstherapie-, Beratungs- und Serviceleistungen direkt an Frau Diplom-Oecotrophologin Kirsten Brüning.
Die Rechnungsstellung erfolgt zeitnah nach der Erbringung der Dienstleitung/en und enthält die Aufstellung der Termine und Kosten.
Die Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug/Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt.